Neuigkeiten
Jahresplanung 2026
Der Vorstand informiert über die Planungen der offiziellen Veranstaltungen in der kommenden Saison:
- 21.02.2026 – Erster Arbeitseinsatz Heckenrückschnitt, ab 10h
- 14.04.2026 – Mitgliederversammlung
- 19.04.2025 – Zweiter Arbeitseinsatz Frühjahrsinstandsetzung/Platzeröffnung (abhängig von den Platzverhältnissen)
- 25.05.2026 – Pfingst- (Schleifchen-)turnier, ab 10h
- 12./13.09.2026 – LK-Turnier Erwachsene
- 27.09.2025 – LK-Turnier Jugend
- 11.10.2026 – Saisonabschluss, Mixed Turnier
Mitgliederversammlung 2026
Am 14. April 2026 fand im Vereinsheim des TV 1878 Groß-Umstadt die ordentliche Mitgliederversammlung der Tennisabteilung mit 29 Teilnehmenden statt. Die Versammlung wurde turnusmäßig einberufen und war beschlussfähig. Der Vorstand berichtete über Mitgliederentwicklung, Aktivitäten und Arbeitseinsätze, den Stand des Sanitärneubaus sowie die Planung der Saison 2026 mit Turnieren, Pflichtstundenregelung und elf gemeldeten Mannschaften. Die Finanzwartin präsentierte eine stabile Finanzlage mit weiterem Rücklagenaufbau, gestiegenen Übungsleiterkosten sowie zusätzlichen Einnahmen aus Sponsoring und Spenden. Social-Media- und Pressearbeit wurden intensiviert, u. a. durch Instagram-Aktivitäten und die Bewerbung der Groß-Umstadt Open. Die Kassenprüfung bestätigte eine einwandfreie Kassenführung; der Vorstand wurde bei sieben Enthaltungen entlastet. Anschließend wurden der neue Vorstand und zwei Kassenprüferinnen in offener Wahl gewählt. Alle gewählten Personen nahmen die Wahl an. Unter Verschiedenes wurde u. a. die zukünftige Veröffentlichung von Protokollen (intern oder über die Website) diskutiert sowie zum Engagement beim Winzerfest aufgerufen.
Erster Arbeitseinsatz 2026
Ein erster Arbeitseinsatz auf der Tennisanlage stand auch in diesem Frühjahr an. Zur Vorbereitung der alljährlichen Platzinstandsetzung rief der Vorstand alle Mitglieder auf, beim ersten Arbeitseinsatz des Jahres tatkräftig zu unterstützen. Alle freiwilligen Helfer, insbesondere aktiven Mitglieder, waren für Samstag, 21. Februar 2026 ab 10h eingeladen, sich auf der Tennisanlage einzufinden, um den Frühjahrsrückschnitt anzugehen. Dieser musste entsprechend § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bis 01.03. durchgeführt werden, da in der Zeit danach bis 30. September ein signifikanter Rückschnitt von Hecken, Gebüschen, lebenden Zäunen und andere Gehölze verboten ist. Ausgenommen sind dabei Form- und Pflegeschnitte. Mitglieder sind aufgerufen, entsprechendes Bearbeitungsmaterial und Werkzeuge mitzubringen. Der Vorstand freute sich über das zahlreiche Erscheinen!


